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Fassungsvergleich zu Entwicklungshilfe - technische Zusammenarbeit (Nicaragua)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Entwicklungshilfe - technische Zusammenarbeit (Nicaragua) 1
Art. 8neu
in Kraft ab 01.03.1986 · idF BGBl. Nr. 127/1986 Art. 8↗RIS↗
Artikel 8
Die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung oder die Anwendung dieses Abkommens oder allfällige Abänderungen erfolgen auf diplomatischem Wege.