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Fassungsvergleich zu Entwicklungshilfe - technische und finanzielle Zusammenarbeit (Cabo Verde)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Entwicklungshilfe - technische und finanzielle Zusammenarbeit (Cabo Verde) 1
Art. 8neu
in Kraft ab 01.05.1987 · idF BGBl. Nr. 131/1987 Art. 8↗RIS↗
Artikel 8
Alle Meinungsverschiedenheiten bezüglich der Auslegung oder Anwendung dieses Übereinkommens sind auf diplomatischem Weg zu regeln.