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Fassungsvergleich zu Errichtung und Erhaltung eines Nationalparks Thayatal (Bund – NÖ)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Errichtung und Erhaltung eines Nationalparks Thayatal (Bund – NÖ) 1
Art. 8neu
in Kraft ab 12.04.1998 · idF BGBl. I Nr. 58/1998 Art. 8↗RIS↗
Artikel VIII
SCHLICHTUNGSVERFAHREN
Bei Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung von oder den Verstoß gegen Vertragsbestimmungen ist jede Vertragspartei bereit, eine gütliche Einigung herbeizuführen.