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Fassungsvergleich zu Patientencharta (Bund – Kärnten)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Patientencharta (Bund – Kärnten) 1
Art. 8neu
in Kraft ab 01.09.1999 · idF BGBl. I Nr. 195/1999 Art. 8↗RIS↗
Artikel 8
Die Vertragsparteien kommen überein, daß Leistungen im Bereich des Gesundheitswesens einer Qualitätskontrolle unterzogen und dem Stand der Wissenschaft entsprechend Qualitätssicherungsmaßnahmen gesetzt werden.