Änderungen zwischen den Fassungen
Urheberrechtsübereinkommen von Montevideo betreffend den Schutz von Werken der Literatur und Kunst
1§ 0↗RIS↗
Art. 8neu
Artikel 8.
In der periodischen Presse können, ohne daß es irgendwelcher Ermächtigung bedarf, die in beratenden Körperschaften, vor Gerichten oder in öffentlichen Versammlungen vorgetragenen oder verlesenen Reden veröffentlicht werden.