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Fassungsvergleich zu Urheberrechtsübereinkommen von Montevideo betreffend den Schutz von Werken der Literatur und Kunst××

Änderungen zwischen den Fassungen

Urheberrechtsübereinkommen von Montevideo betreffend den Schutz von Werken der Literatur und Kunst 1
Art. 8neu
in Kraft ab 04.12.1923 · idF BGBl. Nr. 75/1924 Art. 8↗RIS↗
Artikel 8.
In der periodischen Presse können, ohne daß es irgendwelcher Ermächtigung bedarf, die in beratenden Körperschaften, vor Gerichten oder in öffentlichen Versammlungen vorgetragenen oder verlesenen Reden veröffentlicht werden.