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Fassungsvergleich zu Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln (Belgien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln (Belgien) 1
Art. 8neu
in Kraft ab 08.08.1960 · idF BGBl. Nr. 141/1960 Art. 8↗RIS↗
Artikel 8
Die Hohen Vertragschließenden Teile behalten sich vor, den Geltungsbereich des vorliegenden Abkommens auf Belgisch-Kongo und auf das Gebiet von Ruanda-Urundi einvernehmlich durch Notenwechsel auszudehnen. Die Noten setzen den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Ausdehnung fest.