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Fassungsvergleich zu Haager Unterhaltsstatutübereinkommen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Haager Unterhaltsstatutübereinkommen 1
Art. 8neu
in Kraft ab 01.01.1962 · idF BGBl. Nr. 293/1961 Art. 8↗RIS↗
Artikel 8
Dieses Übereinkommen tritt am sechzigsten Tage nach der in Artikel 7 Absatz 2 vorgesehenen Hinterlegung der vierten Ratifikationsurkunde in Kraft.
Für jeden Signatarstaat, der später ratifiziert, tritt das Übereinkommen am sechzigsten Tage nach dem Tage der Hinterlegung seiner Ratifikationsurkunde in Kraft.