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Fassungsvergleich zu Vollstreckung von Schiedssprüchen in Handelssachen (Nordmazedonien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vollstreckung von Schiedssprüchen in Handelssachen (Nordmazedonien) 1
Art. 8neu
in Kraft ab 08.09.1991 · idF BGBl. Nr. 115/1961 Art. 8↗RIS↗
Artikel 8
Die Bestimmungen anderer zwischenstaatlicher Abkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen und Schiedsvergleichen werden durch dieses Abkommen nicht berührt.