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Fassungsvergleich zu Übereinkommen über die Legitimation durch nachfolgende Ehe××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen über die Legitimation durch nachfolgende Ehe 1
Art. 8neu
in Kraft ab 08.02.1976 · idF BGBl. Nr. 102/1976 Art. 8↗RIS↗
Artikel 8
Die Auszüge aus dem Geburtenbuch eines legitimierten Kindes sind so zu errichten, als beträfen sie ein eheliches Kind; sie dürfen die Legitimation nicht erkennen lassen.