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Fassungsvergleich zu Europäisches Übereinkommen über die Rechtsstellung der unehelichen Kinder××

Änderungen zwischen den Fassungen

Europäisches Übereinkommen über die Rechtsstellung der unehelichen Kinder 1
Art. 8neu
in Kraft ab 29.08.1980 · idF BGBl. Nr. 313/1980 Art. 8↗RIS↗
Artikel 8
Hat der Vater oder die Mutter eines unehelichen Kindes nicht die elterliche Gewalt oder die Obhut über das Kind, so kann dieser Elternteil in geeigneten Fällen ein Besuchsrecht erhalten.
Schlagworte
Obsorge