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Fassungsvergleich zu Doppelbesteuerung – Nachlaß- und Erbschaftsteuern (Schweiz)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Doppelbesteuerung – Nachlaß- und Erbschaftsteuern (Schweiz) 1
Art. 8neu
in Kraft ab 04.12.1974 · idF BGBl. Nr. 63/1975 Art. 8↗RIS↗
Artikel 8
Nachlaßschulden werden im Verhältnis der in jedem Vertragstaat der Steuer unterliegenden Teile der rohen Nachlaßaktiven zum gesamten vom Erblasser hinterlassenen Rohvermögen in Abzug gebracht.