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Fassungsvergleich zu Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerverkürzung – Erbschafts- und Schenkungssteuern (Frankreich)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerverkürzung – Erbschafts- und Schenkungssteuern (Frankreich) 1
Art. 8neu
in Kraft ab 01.09.1994 · idF BGBl. Nr. 614/1994 Art. 8↗RIS↗
Artikel 8
Anderes Vermögen
Vermögen, das Teil des Nachlasses oder einer Schenkung einer Person mit Wohnsitz in einem Vertragstaat ist und in den Artikeln 5, 6 und 7 nicht behandelt wurde, darf ohne Rücksicht auf seine Belegenheit nur in diesem Staat besteuert werden.