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Fassungsvergleich zu Vorübergehende Verwendung - Berufsausrüstung (Anlage B.2)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vorübergehende Verwendung - Berufsausrüstung (Anlage B.2) 1
Art. 8neu
in Kraft ab 29.12.1994 · idF BGBl. III Nr. 37/1997 Art. 8↗RIS↗
Artikel 8
Diese Anlage setzt mit ihrem Inkrafttreten gemäß Artikel 27 des Übereinkommens das Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr von Berufsausrüstung 5), Brüssel, 8. Juni 1961, in den Beziehungen zwischen den Vertragsparteien, die diese Anlage angenommen haben und die Vertragsparteien des genannten Zollabkommens sind, außer Kraft und tritt an dessen Stelle.
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5) Kundgemacht in BGBl. Nr. 1/1963