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Fassungsvergleich zu Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Guatemala)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Guatemala) 1
Art. 8neu
in Kraft ab 20.09.1977 · idF BGBl. Nr. 435/1977 Art. 8↗RIS↗
ARTIKEL 8
Das Abkommen tritt am sechzigsten Tage nach dem Zeitpunkt in Kraft, in dem die Österreichische Bundesregierung und die Regierung von Guatemala einander mitgeteilt haben, daß die verfassungsmäßigen Voraussetzungen für den Abschluß dieses Abkommens erfüllt sind.
GESCHEHEN zu Guatemala, am 4. Mai 1976 in zweifacher Urschrift in deutscher und spanischer Sprache, wobei jeder dieser Texte gleichermaßen authentisch ist.
ZU URKUND dessen haben die Bevollmächtigten dieses Abkommen unterzeichnet und mit Siegeln versehen.