Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Bahamas)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Bahamas) 1
Art. 8neu
in Kraft ab 01.02.1982 · idF BGBl. Nr. 23/1982 Art. 8↗RIS↗
Artikel 8
Jeder Vertragsstaat behält sich das Recht vor, aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, Ordnung und Gesundheit die Anwendung dieses Abkommens mit Ausnahme des Artikels 7 vorübergehend auszusetzen. Einführung und Aufhebung dieser Maßnahme sind dem anderen Vertragsstaat unverzüglich schriftlich auf diplomatischem Wege bekanntzugeben.