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Fassungsvergleich zu SDÜ××

Änderungen zwischen den Fassungen

Schengener Übereinkommen – Durchführung (SDÜ) 1
Art. 8neu
in Kraft ab 01.12.1997 · idF BGBl. III Nr. 90/1997 Art. 8↗RIS↗
Artikel 8
Der Exekutivausschuß trifft die erforderlichen Entscheidungen über die praktischen Einzelheiten der Durchführung der Kontrollen und der Überwachung der Grenzen.