Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Abkommen über wirtschaftliche, wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit zwischen Österreich und Libyen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über wirtschaftliche, wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit zwischen Österreich und Libyen 1
Art. 8neu
in Kraft ab 22.10.1975 · idF BGBl. Nr. 376/1976 Art. 8↗RIS↗
ARTIKEL VIII
Dieses Abkommen gilt für einen Zeitraum von fünf Jahren und wird stillschweigend verlängert, wenn nicht einer der beiden Staaten mindestens drei Monate vor Ablauf dieses Abkommens schriftlich auf diplomatischem Weg seinen Wunsch bekanntgibt, dieses Abkommen abzuändern oder aufzuheben.