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Fassungsvergleich zu EFTA - Überwachungsbehörde, Gerichtshof - Anpassungsprotokoll××

Änderungen zwischen den Fassungen

EFTA - Überwachungsbehörde, Gerichtshof - Anpassungsprotokoll 1
Art. 8neu
in Kraft ab 01.01.1994 · idF BGBl. Nr. 912/1993 Art. 8↗RIS↗
Artikel 8
Artikel 53 Absatz 3 erhält folgende Fassung:
„3. Dieses Abkommen tritt zu dem Zeitpunkt und unter den Bedingungen in Kraft, die im Anpassungsprotokoll zum Abkommen zwischen den EFTA-Staaten zur Errichtung einer Überwachungsbehörde und eines Gerichtshofs vorgesehen sind.''