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Fassungsvergleich zu Vereinfachungsmaßnahmen im gemeinsamen Versandverfahren××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vereinfachungsmaßnahmen im gemeinsamen Versandverfahren 1
Art. 8neu
in Kraft ab 05.07.1993 · idF BGBl. Nr. 455/1993 Art. 8↗RIS↗
Artikel 8
Die Maßnahmen für die praktische Anwendung dieser Vereinbarung, insbesondere über die Durchführung eines Suchverfahrens, werden für alle beteiligten Zollstellen in einer gemeinsamen Dienstanweisung festgelegt.