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Fassungsvergleich zu EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Slowakei××

Änderungen zwischen den Fassungen

EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Slowakei 1
Art. 8neu
in Kraft ab 14.02.1994 · idF BGBl. Nr. 177/1994 Art. 8↗RIS↗
Artikel 8
Mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen und Maßnahmen mit gleicher
Wirkung
1. Im Handel zwischen den EFTA-Staaten und der Slowakischen Republik werden keine neuen mengenmäßigen Beschränkungen der Einfuhren oder Maßnahmen mit gleicher Wirkung eingeführt.
2. Mit dem Datum des Inkrafttretens dieses Abkommens werden mengenmäßige Beschränkungen und Maßnahmen mit gleicher Wirkung auf Einfuhren in EFTA-Staaten beseitigt, sofern Anhang VI nichts anderes festlegt.
3. Mit dem Datum des Inkrafttretens dieses Abkommens werden mengenmäßige Beschränkungen und Maßnahmen mit gleicher Wirkung auf Einfuhren in die Slowakische Republik beseitigt, sofern Anhang VII nichts anderes festlegt.