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Fassungsvergleich zu WTO-Abkommen - Kontrolle vor dem Versand××

Änderungen zwischen den Fassungen

WTO-Abkommen - Kontrolle vor dem Versand 1
Art. 8neu
in Kraft ab 01.01.1995 · idF BGBl. Nr. 1/1995 Art. 8↗RIS↗
Artikel 8
Streitbeilegung
Streitfälle zwischen den Mitgliedern betreffend das Funktionieren dieses Übereinkommens fallen unter die Bestimmungen des Artikels XXIII des GATT 1994, ergänzt durch die Vereinbarung über Streitbeilegung.