Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu WTO-Abkommen - Ursprungsregeln××

Änderungen zwischen den Fassungen

WTO-Abkommen - Ursprungsregeln 1
Art. 8neu
in Kraft ab 01.01.1995 · idF BGBl. Nr. 1/1995 Art. 8↗RIS↗
Artikel 8
Streitbeilegung
Die Bestimmungen des Artikels XXIII des GATT 1994, ergänzt durch die Vereinbarung über Streitbeilegung, finden auf dieses Übereinkommen Anwendung.