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Fassungsvergleich zu Abkommen zwischen Österreich und Litauen über die bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen zwischen Österreich und Litauen über die bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen 1
Art. 8neu
in Kraft ab 01.11.1995 · idF BGBl. Nr. 342/1996 Art. 8↗RIS↗
Artikel 8
Die Vertragsparteien erkennen die Nützlichkeit und Notwendigkeit einer stärkeren Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen an den bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen an.