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Fassungsvergleich zu Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz - Informationsaustausch (Slowenien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz - Informationsaustausch (Slowenien) 1
Art. 8neu
in Kraft ab 01.12.1998 · idF BGBl. III Nr. 176/1998 Art. 8↗RIS↗
Artikel 8
Austausch der Daten der Strahlenfrühwarnsysteme
Die Vertragsparteien werden binnen zwei Jahren nach Inkrafttreten dieses Abkommens ein System zum Austausch der Daten ihrer Strahlenfrühwarnsysteme errichten.