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Fassungsvergleich zu Satzungen des Internationalen Studienzentrums für die Erhaltung und Restaurierung von Kulturgut××

Änderungen zwischen den Fassungen

Satzungen des Internationalen Studienzentrums für die Erhaltung und Restaurierung von Kulturgut 1
Art. 8neu
in Kraft ab 22.06.1961 · idF BGBl. Nr. 202/1961 Art. 8↗RIS↗
Artikel 8
Der Rat
Funktionen
Die Funktionen des Rates sind:
a) Durchführung der Beschlüsse und Weisungen der Generalversammlung;
b) Ausübung jener anderen Funktionen, die ihm von der Versammlung übertragen werden;
c) Aufstellung eines Budgetentwurfes auf Vorschlag des Direktors und Vorlage desselben an die Versammlung;
d) Überprüfung und Genehmigung des vom Direktor vorgelegten Arbeitsplanes.