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Fassungsvergleich zu Abkommen über ihre Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Wissenschaft und Erziehung (Ägypten)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über ihre Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Wissenschaft und Erziehung (Ägypten) 1
Art. 8neu
in Kraft ab 11.09.1973 · idF BGBl. Nr. 435/1973 Art. 8↗RIS↗
Artikel 8
Die Vertragsstaaten werden gegenseitige Besuche von Gruppen von Studierenden und Akademikern ermutigen.
Die allgemeinen finanziellen Bestimmungen dieses Abkommens sind auf diesen Artikel nicht anzuwenden.