Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Abkommen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und Wissenschaft (Portugal)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und Wissenschaft (Portugal) 1
Art. 8neu
in Kraft ab 01.07.1984 · idF BGBl. Nr. 230/1984 Art. 8↗RIS↗
Artikel 8
Die Vertragsstaaten tauschen Erfahrungen auf den Gebieten der Schulentwicklungsplanung, des Schulbaus sowie der Schulerhaltung und -ausstattung aus.
Schlagworte
Schulausstattung