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Fassungsvergleich zu Konzentrierungsabkommen Gemeinschaft – COST××

Änderungen zwischen den Fassungen

Konzentrierungsabkommen Gemeinschaft – COST 1
Art. 8neu
in Kraft ab 01.05.1990 · idF BGBl. Nr. 207/1990 Art. 8↗RIS↗
ARTIKEL 8
Dieses Abkommen, das in einer Urschrift in dänischer, deutscher, englischer, französischer, griechischer, italienischer, niederländischer, portugiesischer und spanischer Sprache abgefaßt ist, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, wird in den Archiven des Generalsekretariats des Rates der Europäischen Gemeinschaften hinterlegt, das allen Vertragsparteien eine beglaubigte Abschrift hiervon übermittelt.
Brüssel, am 1. Juni 1989