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Fassungsvergleich zu 6. Übereinkommen über Zusammenarbeit auf den Gebieten des Erziehungswesen, der Wissenschaft und Kultur (Ägypten)××

Änderungen zwischen den Fassungen

6. Übereinkommen über Zusammenarbeit auf den Gebieten des Erziehungswesen, der Wissenschaft und Kultur (Ägypten) 1
Art. 8neu
in Kraft ab 01.06.1992 · idF BGBl. Nr. 198/1992 Art. 8↗RIS↗
Artikel 8
Die ägyptische Vertragspartei informiert die österreichische Vertragspartei über das Projekt des Wissenschaftszentrums der Stadt Mubarak. Weitere Kontakte werden zwischen dem Ägyptischen Ministerium für wissenschaftliche Forschung und den zuständigen Stellen in Österreich erfolgen, um die Möglichkeit einer Zusammenarbeit zwischen den betreffenden Stellen zu untersuchen.