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Fassungsvergleich zu Entwicklungszusammenarbeit (Senegal)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Entwicklungszusammenarbeit (Senegal) 1
Art. 8neu
in Kraft ab 01.02.1994 · idF BGBl. Nr. 122/1993 Art. 8↗RIS↗
V. BEILEGUNG VON MEINUNGSVERSCHIEDENHEITEN
Artikel 8
Alle Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung oder Anwendung dieses Abkommens sind auf diplomatischem Wege zu regeln.