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Fassungsvergleich zu Abkommen zwischen Österreich und Polen über Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen zwischen Österreich und Polen über Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich 1
Art. 8neu
in Kraft ab 01.01.1996 · idF BGBl. Nr. 759/1995 Art. 8↗RIS↗
Artikel 8
Dieses Abkommen wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Jeder Vertragsstaat kann das Abkommen unter Einhaltung einer einjährigen Frist schriftlich kündigen.
Geschehen zu Wien, am 23. Jänner 1995, in zwei Urschriften in deutscher und polnischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen authentisch sind.