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Fassungsvergleich zu Übereinkommen zur Errichtung der Pflanzenschutz-Organisation für Europa und den Mittelmeerraum××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen zur Errichtung der Pflanzenschutz-Organisation für Europa und den Mittelmeerraum 1
Art. 8neu
in Kraft ab 18.04.1951 · idF BGBl. Nr. 45/1957 Art. 8↗RIS↗
Artikel VIII
Aufbau der Organisation
Die Organisation besteht aus:
a) dem Rat;
b) der Verwaltung, bestehend aus dem Exekutivausschuß, dem Generaldirektor und dem Personal;
c) dem Rechnungshof;
d) den Fachgremien (Arbeitsgruppen und internationale Konferenzen).