Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Internationale Meter-Convention××

Änderungen zwischen den Fassungen

Internationale Meter-Convention 1
Art. 8neu
in Kraft ab 15.12.1926 · idF BGBl. Nr. 46/1927 Art. 8↗RIS↗
Artikel 8.
Die internationale Urmaße und Normale sowie die Nebennormale werden im Bureau verwahrt. Der Zutritt zum Aufbewahrungsort ist ausschließlich dem Internationalen Komitee vorbehalten.