Änderungen zwischen den Fassungen
Übereinkommen (Nr. 27) über die Gewichtsbezeichnung an auf Schiffen beförderten Frachtstücken
1§ 0↗RIS↗
Art. 8neu
Artikel 8.
Der französische und der englische Wortlaut dieses Übereinkommens sind in gleicher Weise maßgebend.