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Fassungsvergleich zu Übereinkommen (Nr. 27) über die Gewichtsbezeichnung an auf Schiffen beförderten Frachtstücken××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen (Nr. 27) über die Gewichtsbezeichnung an auf Schiffen beförderten Frachtstücken 1
Art. 8neu
in Kraft ab 16.08.1936 · idF BGBl. Nr. 380/1935 Art. 8↗RIS↗
Artikel 8.
Der französische und der englische Wortlaut dieses Übereinkommens sind in gleicher Weise maßgebend.