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Fassungsvergleich zu Luftverkehrsabkommen – gewerblicher planmäßiger Luftverkehr (Griechenland)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Luftverkehrsabkommen – gewerblicher planmäßiger Luftverkehr (Griechenland) 1
Art. 8neu
in Kraft ab 15.01.1962 · idF BGBl. Nr. 224/1963 Art. 8↗RIS↗
Artikel 8. Direkter Transitverkehr
Passagiere, die das Gebiet eines Vertragschließenden Teiles durchfliegen, werden nur einer sehr vereinfachten Zollkontrolle unterzogen. Gepäck und Fracht im direkten Transitverkehr sind von Zöllen und anderen ähnlichen Abgaben befreit.