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Fassungsvergleich zu Straßengüterverkehr (Vereinigtes Königreich)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Straßengüterverkehr (Vereinigtes Königreich) 1
Art. 8neu
in Kraft ab 23.01.1976 · idF BGBl. Nr. 43/1976 Art. 8↗RIS↗
ARTIKEL 8
Beachtung von Rechtsvorschriften
Die in einem der Staaten befugten Unternehmer haben dafür zu sorgen, daß die für Transporte im Sinne dieser Vereinbarung verwendeten Fahrzeuge sich in einem solchen Zustand befinden und so verwendet werden, daß sie den in Kraft stehenden Rechtsvorschriften, insbesondere betreffend die Straßenverkehrssicherheit und das Kraftfahrrecht im anderen Staat, entsprechen.