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Fassungsvergleich zu Internationales Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See – Protokoll××

Änderungen zwischen den Fassungen

Internationales Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See – Protokoll 1
Art. 8neu
in Kraft ab 27.08.1988 · idF BGBl. Nr. 435/1988 Art. 8↗RIS↗
Artikel VIII
Sprachen
Dieses Protokoll ist in einer Urschrift in chinesischer, englischer, französischer, russischer und spanischer Sprache abgefaßt, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist. Amtliche Übersetzungen in arabischer, deutscher und italienischer Sprache werden angefertigt und zusammen mit der unterzeichneten Urschrift hinterlegt.
ZU URKUND DESSEN haben die von ihren Regierungen hierzu gehörig befugten Unterzeichneten dieses Protokoll unterschrieben.
GESCHEHEN ZU LONDON am 17. Februar 1978.