Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Abkommen über den internationalen Straßenverkehr zwischen Österreich und dem Iran××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über den internationalen Straßenverkehr zwischen Österreich und dem Iran 1
Art. 8neu
in Kraft ab 07.08.1989 · idF BGBl. Nr. 329/1989 Art. 8↗RIS↗
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
ARTIKEL 8
Kontrolle der Genehmigungen
Die Genehmigungen und alle übrigen auf Grund dieses Abkommens erforderlichen Dokumente sind im Fahrzeug mitzuführen und auf Verlangen den von den Vertragschließenden Parteien beauftragten Organen zur Überprüfung vorzuzeigen.