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Fassungsvergleich zu Personenbeförderung im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße (Polen)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Personenbeförderung im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße (Polen) 1
Art. 8neu
in Kraft ab 01.01.1998 · idF BGBl. III Nr. 86/2001 Art. 8↗RIS↗
Artikel 8
Kontingente
Anzahl der jährlichen Genehmigungen (Kontingente), Gültigkeit und Termin der Übergabe werden jeweils für ein Kalenderjahr auf Vorschlag der Gemischten Kommission zwischen den Vertragsparteien vereinbart.