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Fassungsvergleich zu Suchtgifte - Unterdrückung des unerlaubten Handels - Protokoll××

Änderungen zwischen den Fassungen

Suchtgifte - Unterdrückung des unerlaubten Handels - Protokoll 1
Art. 8neu
in Kraft ab 17.05.1950 · idF BGBl. Nr. 179/1950 Art. 8↗RIS↗
Artikel VIII
In Übereinstimmung mit Artikel 102 der Satzung der Vereinten Nationen wird der Generalsekretär der Vereinten Nationen die in jeder Urkunde durch das vorliegende Protokoll herbeigeführten Abänderungen zu dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Abänderungen registrieren und veröffentlichen.