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Fassungsvergleich zu Austausch von Arbeitnehmern zur Erweiterung der beruflichen und sprachlichen Kenntnisse (Tschechische R)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Austausch von Arbeitnehmern zur Erweiterung der beruflichen und sprachlichen Kenntnisse (Tschechische R) 1
Art. 8neu
in Kraft ab 01.07.2005 · idF BGBl. III Nr. 71/2005 Art. 8↗RIS↗
Artikel 8
Die Verpflichtung der Praktikanten, die in beiden Staaten geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere über die Einreise, den Aufenthalt und die Ausreise von Fremden, einzuhalten, bleibt von diesem Abkommen unberührt.