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Norm
Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen (Vereinigtes Königreich)
Fassungen
Art. 8 Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen (Vereinigtes Königreich)
BGBl
Art. 8 Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen (Vereinigtes Königreich)
Judikatur
Art. 8 Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen (Vereinigtes Königreich)
Art. 8 Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen (Vereinigtes Königreich)
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Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen (Vereinigtes Königreich)
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Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen (Vereinigtes Königreich)
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§ 0↗
RIS↗
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Art. 8
neu
in Kraft ab 01.07.2005 · idF
BGBl. III Nr. 139/2005
Art. 8↗
RIS↗
Artikel 8
Verständigungsverfahren
Die Vertragsparteien bemühen sich nach besten Kräften, Schwierigkeiten oder Zweifel, die bei der Auslegung oder Anwendung dieses Abkommens entstehen, im Wege der Verständigung auszuräumen.