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Fassungsvergleich zu Abkommen zwischen Österreich und Saudi-Arabien zur Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Handel, Industrie und Technologie××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen zwischen Österreich und Saudi-Arabien zur Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Handel, Industrie und Technologie 1
Art. 8neu
in Kraft ab 01.10.2005 · idF BGBl. III Nr. 182/2005 Art. 8↗RIS↗
Artikel 8
Die Vertragsparteien anerkennen die Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit einer stärkeren Einbindung von Klein- und Mittelbetrieben in die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen und werden zu diesem Zweck innerhalb des gesetzlichen Rahmens ihrer Länder ein entsprechendes Umfeld für die Geschäftstätigkeit fördern.