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Fassungsvergleich zu Änderung des Internationalen Übereinkommens zur Vereinfachung und Harmonisierung der Zollverfahren××

Änderungen zwischen den Fassungen

Änderung des Internationalen Übereinkommens zur Vereinfachung und Harmonisierung der Zollverfahren 1
Art. 8neu
in Kraft ab 03.02.2006 · idF BGBl. III Nr. 45/2006 Art. 8↗RIS↗
Artikel 8
Dieses Protokoll liegt ab dem 26. Juni 1999 in Brüssel am Sitz des Rates zur Unterzeichnung durch die Vertragsparteien des Übereinkommens auf.