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Fassungsvergleich zu Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Dienst- und Diplomatenpässen (Nordmazedonien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Dienst- und Diplomatenpässen (Nordmazedonien) 1
Art. 8neu
in Kraft ab 01.03.2007 · idF BGBl. III Nr. 20/2007 Art. 8↗RIS↗
Artikel 8
Mit In–Kraft–Treten dieses Abkommens tritt das Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der mazedonischen Regierung über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomatenpässen 1 vom 24. Mai 1996 im Verhältnis zwischen den Vertragsparteien außer Kraft.
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1 Kundgemacht in BGBl. Nr. 293/1996.