Mit In–Kraft–Treten dieses Abkommens tritt das Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der mazedonischen Regierung über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomatenpässen 1 vom 24. Mai 1996 im Verhältnis zwischen den Vertragsparteien außer Kraft.