Änderungen zwischen den Fassungen
Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Handel, Umwelt, Industrie und Technologie zwischen Österreich und Venezuela
1§ 0↗RIS↗
Art. 8neu
Artikel VIII
1. Überprüfung der Entwicklung und des Standes der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen;
2. Anregungen für die weitere Entwicklung der Zusammenarbeit in Gebieten von gemeinsamem Interesse;
3. Erarbeitung von Vorschlägen für die Verbesserung der Bedingungen in der Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Handel, Umwelt, Industrie und Technologie zwischen den Unternehmen beider Staaten;
4. Vorlage von Empfehlungen zur Umsetzung dieses Abkommens.