Rechtstracker.at
Norm
Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen (Indonesien)
Fassungen
Art. 8 Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen (Indonesien)
BGBl
Art. 8 Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen (Indonesien)
Judikatur
Art. 8 Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen (Indonesien)
Art. 8 Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen (Indonesien)
Fassungsvergleich zu
Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen (Indonesien)
×
alle §§
Art. 8
×
‹
›
Änderungen zwischen den Fassungen
▾
Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen (Indonesien)
alle schließen
1
§ 0↗
RIS↗
▾
Art. 8
neu
in Kraft ab 26.10.2008 · idF
BGBl. III Nr. 146/2008
Art. 8↗
RIS↗
Artikel 8
Streitbeilegung
Jede Meinungsverschiedenheit oder Streitigkeit über die Auslegung oder Anwendung der Bestimmungen dieses Abkommens wird durch Konsultationen oder Verhandlungen zwischen den Vertragsparteien gütlich geregelt werden.