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Fassungsvergleich zu Militärische Geoinformationen (USA)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Militärische Geoinformationen (USA) 1
Art. 8neu
in Kraft ab 01.01.2010 · idF BGBl. III Nr. 129/2009 Art. 8↗RIS↗
ARTIKEL VIII
SCHLICHTUNG VON STREITIGKEITEN
Fälle von Uneinigkeit zwischen den Parteien, die durch diese Vereinbarung oder in Verbindung mit ihr bzw. durch eine Durchführungsvereinbarung oder in Verbindung damit entstehen, werden durch Konsultationen zwischen den Parteien gelöst.