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Fassungsvergleich zu Rechtshilfe in Strafsachen - Protokoll (USA)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Rechtshilfe in Strafsachen - Protokoll (USA) 1
Art. 8neu
in Kraft ab 01.02.2010 · idF BGBl. III Nr. 7/2010 Art. 8↗RIS↗
Artikel 8: Zeitliche Geltung
Dieses Protokoll findet sowohl auf vor und nach seinem Inkrafttreten begangene Straftaten Anwendung.
Dieses Protokoll findet nicht auf Rechtshilfeersuchen Anwendung, die vor seinem Inkrafttreten gestellt wurden, es sei denn, dass Artikel 2, 6 und 7 dieses Protokolls auch auf Rechtshilfeersuchen Anwendung finden, die vor seinem Inkrafttreten gestellt wurden.