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Fassungsvergleich zu Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus 1
Art. 8neu
in Kraft ab 01.04.2010 · idF BGBl. III Nr. 34/2010 Art. 8↗RIS↗
Artikel 8 – Unerheblichkeit der tatsächlichen Begehung einer terroristischen Straftat
Für die Umschreibung einer Handlung als Straftat im Sinne der Artikel 5 bis 7 ist es nicht erforderlich, dass eine terroristische Handlung tatsächlich begangen wird.